Konsultori Ressource zum Thema Strategie & Recht: Die besten Evergreen-Wissenstücke aus dem Netz gefischt. Seit 2016 wächst das Archiv und sammelt Analysen und Frameworks, aber auch gute Show Cases zu unseren Fachthemen. Wir stellen die interessantesten Artikel hier ein, damit Sie sie nachlesen und tiefer eintauchen können.
Überarbeiten Sie Ihre Strategie und möchten dabei fachgerecht begleitet werden? Erfahren Sie mehr darüber, wie wir arbeiten.
Eine Verfassung für Familien-Unternehmen als Familiencharta
Die Niederschrift verbindlicher Grundregeln kann durchaus sinnvoll sein, um eine klare Strategie des Unternehmens festzulegen und Streit zwischen den Mitgliedern der Gründungsfamilien zu verhindern. Denn: „Gründerfamilien, die eine solche Familiencharta installieren, sind oft wirtschaftlich erfolgreicher und fühlen sich mit dem Unternehmen stärker verbunden“. Das hat nun die Studie „Auf ewig verbunden – (Regulierte) Emotionen im Familienunternehmen“ von KPMG herausgefunden. Details und die ganze Studie finden Sie hier.
Equity Shares fair unter allen (Co)GründerInnen aufteilen
In vielen Artikeln, Berichten und Websites finden sich Infos und Ratschläge darüber, wie man Equity unter mehreren GründerInnen am besten aufteilen soll. Dabei wird auffallend oft auf unterschiedlich hohe Anteile verwiesen. Gründe, die dafür genannt werden, sind unter anderem „I started working some months before my co-founder“, „I came up with the idea of the company“ oder „I am more experienced than my co-founder“. Y Combinator hat diese Gründe gesammelt und analysiert und kommt zu folgendem Schluss: will man mit seinem Startup Erfolg haben, sollte man Equity gleichermaßen unter allen (Co)GründerInnen aufteilen. Die Argumente dafür sowie aussagekräftige Infografiken zur Thematik finden Sie hier. Nichtsdestotrotz ist die Diskussion, wer eigentlich (Co)GründerIn ist und wer Schlüsselpersonal und wie dann damit umzugehen ist, noch einmal spannender und dafür findet sich dann ein Artikel von Joel Spolsky hier, der meiner Meinung nach eine sehr gute Lösung beinhaltet.
MitarbeiterInnen am Startup beteiligen: „Work for equity“ macht’s möglich
Mitarbeiterbeteiligungen können Startups nicht nur finanzielle Ressourcen verschaffen, sondern auch MitarbeiterInnen und damit Talente an sich binden. Das österreichische Recht bietet dabei einen breiten Gestaltungsspielraum. Die Beteiligung der MitarbeiterInnen kann von umfassenden Eigentums-, Informations- sowie Einflussrechten (gleich einem Gesellschafter) bis zu einer reinen Beteiligung am Erlös im Fall eines Exit reichen. Einen guten Überblick über unterschiedliche Gestaltungsformen erhalten Sie hier.
Das Board vor dem Board
Wenn größere Unternehmen mit externen InvestorInnen zusammenarbeiten, bilden sie eigens dafür ein eigenes Board. Dessen Aufgaben sind die Unterstützung der GründerInnen, das Reflektieren sämtlicher Entscheidungen und konstruktives Feedback sowie das Ausbauen des vorhandenen Netzwerkes. Doch viele UnternehmerInnen bekommen keine Finanzierung – und zwar, weil Ihnen die oben genannte Hilfe der Boardmitglieder fehlt. Warum also mit der Bildung eines Boards warten? Charlie O’Donnell gibt Einblicke, wie es auch Start-ups gelingt, ein Board auf- und auszubauen. Lesen Sie hier mehr.
Ablaufdatum für Start-Ups wegen neuem EU-Copyrightgesetz?
Die von der EU geplante Copyright Reform könnte für manche Startups in Europa das Ende bedeuten, meint nicht nur Lenard Koschwitz, Direktor European Affairs bei Allied for Startups. Warum dieses neue EU-Copyrightgesetz, über dessen Inkraftsetzung am 10. Oktober entschieden wird, gerade für einige Daten-Modelle von Start-Ups eine Bedrohung sein kann, lesen Sie im folgenden Artikel.
Mitarbeiter Beteiligung in Startups unter der Lupe
Stock Option Programme sind bei europäischen Startups weniger beliebt als bei US-amerikanischen Startups. Im Schnitt gehen in Europa 10% der Shares an MitarbeiterInnen, in den US sind es 20%. Trotzdem, Mitarbeiter Beteiligungen in Startups helfen, nicht nur gute MitarbeiterInnen zu bekommen, sondern auch sie zu binden. Index Ventures hat hierzu ein online Tool und ein Handbuch herausgebracht, um sich an Benchmarks orientieren und datenbasiert entscheiden zu können.
Phantom Shares in Wien im Einsatz
Stimmrechte am Unternehmen sind das Gold der Startup-EigentümerInnen. Die Wirtschaftsagentur Wien und inits haben das Konzept der Phantom Shares (Substanzgenussrechte am Startup, aber keine Stimmrechte als virtuelle Beteiligung) erstmals bei 6 Startups umgesetzt. Spannende Gründungsfinanzierung und mehr dazu hier.
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